Impressum Naturresort Gerbehof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Hotelzimmern/Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Naturresort Gerbehof, bestehend aus Bio-Landhotel, Pension und Ferienwohnungen, nachstehend Hotel genannt (Hotelaufnahmevertrag).

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer/Fewo‘s sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels in Textform.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Buchungsbestätigung des Hotels. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen. Schlägt bei einer Buchung über die Website des Hotels (www.gerbehof.de) die Zahlung oder Autorisierung des Zahlungsmittels fehl, erfolgt keine Buchung und es kommt somit kein Vertrag zustande.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus

dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Dritte verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzugeben.

3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Das Hotel ist berechtigt, Kunden zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressanspruch gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch

genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftrage Leistungen und Auslagen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokaler Abgaben. Nicht enthalten sind die lokalen Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z. B. Kurtaxe). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5.Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

6. Übernachtungsrechnungen sind bei Anreise im Hotel zu begleichen, die restlichen Leistungen spätestens bei Abreise. Falls Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum ausgestellt werden so sind diese binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i Höhe von Euro 25,-- zur erheben, ferner die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt weitere Leistungen abzulehnen.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer

Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Nichtanreise „No Show“, spätere Anreise, frühere Abreise

1.Der Ausübung des Rücktrittsrechts des Kunden bedarf der Textform und der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch

dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag

schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne

Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Grundsätzlich wird hier allerdings eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-- erhoben.

3. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die Vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100 % in Rechnung stellen.

Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Art. 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. 

2. Wird eine vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach

Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das

Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen

- vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen nicht eingehalten werden

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsunfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein,

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des

Hotels zuzurechnen ist;

- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe (An- und Abreise), sonstige Bestimmungen zum Hotelaufenthalt

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Kunden bis spätestens 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen, sofern im Voraus keine spätere Anreise vereinbart wurde.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers

für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Logispreises

in Rechnung stellen, danach 100%. 

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die

Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das

ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere

und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach

Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel

Anzeige macht.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz dem Hotelparkplatz oder Gelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter

Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer /.1 Sätze 2 bis 4.

5. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen sowie der Balkone des Hotels sowie in den Stallungen oder in der Nähe von Heu, Stroh und Hackschnitzellagerplätzen strengstens untersagt. Im Falle eines Verstoßes berechnet das Hotel eine Gebühr von Euro 250,--. 

Selbiges gilt für das Manipulieren von Rauchwarnmeldern oder das unbefugte Öffnen von Notfalltüren. Das Hotel behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, wenn z. B. dem Hotel ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird oder ein durch unerlaubtes Rauchen entstandener Brand Schaden am Hoteleigentum verursacht hat. Dies gilt ebenso durch unsachgemäße Benützung der Kochplatten bzw. von Abstellen von Gegenständen auf den Herden in den Ferienwohnungen sowie der Hotelzimmer.

6. Sachbeschädigungen des Kunden am Hotelinventar, Zimmern oder sonstigen zum Hotel gehörenden Gegenständen sind vom Kunden seiner Haftpflichtversicherung zu melden und dem Hotel in voller Höhe zu bezahlen. 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Die Bestimmungen gelten für das gesamte Naturresort Gerbehof (Hotel, Pension sowie Ferienwohnungen – auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt und aufgeführt wird). Im Vertrag wird hier im Gesamten nur der Wortlaut „Hotel“ angegeben.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des

§ 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als

Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

5. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Naturresort Gerbehof – Stand November 2026

Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa)

Konzeption, Umsetzung, Gestaltung

ALPENBLICKDREI Werbeagentur GmbH, Tettnang, www.alpenblickdrei.com

Bildrechte

Günter Standl
Jürgen Schmücking
Emma Bentele
Klaus Faaber
Nico Wolf, Alva Studios
Gerbehof, Fam. Wagner